Lediglich der östliche Eingang sei für Rollstuhlfahrer geeignet, wobei dies einen weiten Umweg ins Gebäude darstelle, währenddessen Fussgänger direkt bei den Parkplätzen drei Eingangsmöglichkeiten hätten. Eine solche Planung sei diskriminierend. Zudem sei der Parkplatz nicht witterungsgeschützt, wie dies die SIA Norm vorschreibe. Die Beschwerdeführerinnen bringen weiter vor, die E-Mail vom 13. April 2021 von I.________ von Procap Schweiz diene nicht als Beweis, dass der Parkplatz gemäss «Projektänderung 2» ausgeführt werden könne. Es sei nämlich nicht nachgewiesen, welche Pläne Frau I._____