Die vorgesehene Ausstiegsfläche beeinträchtigt auch nicht die vorgesehene Fuss- und Velowegverbindung, ist die Umgebungszone im fraglichen Bereich doch an der schmalsten Stelle gut 5.00 m breit. Aufgrund der gelben Bodenmarkierungen ist für Velofahrer zudem bereits aus genügend grosser Distanz erkennbar, dass die markierte Fläche der Freihaltezone nicht befahren werden darf. Dies gilt umso mehr, als Velofahrer aufgrund der vielseitigen Nutzung das Tempo reduzieren müssen. 4. Behindertengerechte Ausgestaltung des Parkfelds