Dass sich die Ausstiegsfläche ausserhalb des blau markierten Bereichs für oberirdische Parkplätze befindet und die nicht abschliessende Aufzählung der Zweckbestimmung des Umgebungsbereichs stehen einer Bewilligung der Projektänderung ebenfalls nicht entgegen: Die vorgesehenen vielseitigen Nutzungen schliessen die Ausstiegsfläche für einen behindertengerechten Parkplatz nicht aus, ist sie doch vergleichbar mit der ausdrücklich zulässigen Nutzung als Veloparkplatz. Die vorgesehene Ausstiegsfläche beeinträchtigt auch nicht die vorgesehene Fuss- und Velowegverbindung, ist die Umgebungszone im fraglichen Bereich doch an der schmalsten Stelle gut 5.00 m breit.