a) Gemäss dem ursprünglichen Projekt sollte das behindertengerechte Parkfeld im Umgebungsbereich zu liegen kommen. Da dieser für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, hiess das Verwaltungsgericht die diesbezüglich neu vorgebrachte Rüge der Beschwerdeführenden gut.5 Gemäss den Projektänderungsplänen wird der äusserste, überdachte Parkplatz im Sockelgebäude als behindertengerechter Parkplatz ausgestaltet, wobei die seitliche Ausstiegsfläche im Umgebungsbereich liegt. Diese Ausstiegsfläche wird mit Längsstreifen für Fussgänger markiert.