c) Die Projektänderung betrifft vorliegend einzig die Umgestaltung des bestehenden Parkfelds Nr. 1 als behindertengerechtes Parkfeld, verbunden mit einer geringfügigen Anpassung an der Nordfassade (Pfeiler statt geschlossene Fassade), um die vorgeschriebene, markierte Ausstiegsfläche zu gewährleisten. Damit bleibt das Bauvorhaben in den Grundzügen gleich. Die Anpassungen können somit als Projektänderung behandelt werden. Die Projektänderung berührt keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden.