a) Die Projektänderung vom 22. Februar 2021 sieht vor, das bestehende Parkfeld Nr. 1 als behindertengerechtes Parkfeld auszugestalten, verbunden mit einer geringfügigen Anpassung an der Nordfassade (Pfeiler statt geschlossene Fassade), um die vorgeschriebenen Ausstiegsflächen zu gewährleisten. Ansonsten sieht die Projektänderung keine Änderung am Projekt vor. Mit Schreiben vom 5. Mai 2021 reichte die Beschwerdegegnerin als Reaktion auf die summarische Einschätzung des Rechtsamts eine revidierte Projektänderung mit angepassten Plänen (gestempelt von der BVD am 6. Mai 2021) ein. Darin wird zusätzlich die Ausstiegsfläche markiert.