Mit Entscheid vom 23. November 2020 hob das Verwaltungsgericht den Entscheid der BVD vom 12. September 2019 auf und wies die Angelegenheit zur Prüfung einer Projektänderung und zur Neuverteilung der Kosten an die Vorinstanz zurück. In Bezug auf den behindertengerechten Parkplatz und die Kosten ist die Streitsache wieder bei der BVD hängig, die übrigen Rügen hat das Verwaltungsgericht bereits rechtskräftig abgewiesen. An den Eintretensvoraussetzungen hat sich nichts geändert, auf die Beschwerde ist einzutreten.