Der Beschwerdeführer 1 stellte ausdrücklich keine Anträge. Mit Schreiben vom 26. Mai 2021 teilte die Gemeinde Interlaken mit, sie sei der Ansicht, dass die Projektänderung mit «Auflage der Bodenmarkierung» bewilligt werden könne. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten / Streitgegenstand