8. Mit Stellungnahme vom 5. Mai 2021 reichte die Beschwerdegegnerin revidierte Projektänderungsunterlagen vom 14. April 2021 mit einer markierten Ausstiegsfläche im Umgebungsbereich ein. Diesen legte die Beschwerdegegnerin zudem den Mailverkehr vom 12. bzw. 13. April 2021 zwischen ihr und Procap bei, wonach der geplante rollstuhlgerechte Parkplatz wie geplant ausgeführt werden könne, wobei eine Bodenmarkierung der Freihaltezone dringend empfohlen werde. Der Beschwerdeführer 1 wehrte sich mit Stellungnahme vom 30. April 2021 dagegen, dass seine Beschwerde unter Auferlegung der vom Rechtsamt vorgesehenen Kosten als erledigt abgeschrieben würde.