Der Beschwerdeführer 1 führte in derselben Stellungnahme aus, er wolle sich nicht weiter am Verfahren beteiligen. Die Gemeinde Interlaken brachte mit Stellungnahme vom 4. März 2021 vor, bei der vorliegenden Projektänderung handle 1 VGE 2019.337/348 vom 23.11.2020 2/10 BVD 110/2021/19