5. Mit Verfügung vom 5. Februar 2021 nahm die BVD das Verfahren unter der neuen RA Nr. 110/2021/19 wieder auf und gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, eine Projektänderung gemäss den Erwägungen des Verwaltungsgerichts einzureichen. Mit Schreiben vom 22. Februar 2021 reichte diese eine Projektänderung ein und ersuchte gleichzeitig darum, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde im Sinne einer vorsorglichen Massnahme umgehend zu entziehen und den vorzeitigen Baubeginn zu bewilligen.