1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 12. Oktober 2021 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 3200.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung