Dies obschon den Interessen der Einwohnergemeinde Interlaken ein massgebendes Gewicht zukomme, weil die gesamte Projektentwicklung unter enger Begleitung durch die Gemeinde stattgefunden habe und weil die Gemeinde an einer städtebaulich und wirtschaftlich sinnvollen Überbauung interessiert gewesen sei. Die Gemeinde habe sich mit Eingabe vom 8. April 2021 zum Gutachten und zu ihrer eigenen Interessenlage geäussert. Namentlich habe die Einwohnergemeinde dargelegt, dass eine gelungene städtebauliche Setzung mit eigener Identität und für die unterschiedlichen Nutzungen und eine klare Adressbildung sowie eine ansprechende Aussenraumgestaltung habe gefunden werden können.