Demnach bezwecken die Ortsbildgestaltungsbereiche die Erhaltung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente, Merkmale und Strukturen. Ob das Bauvorhaben diese Bestimmung einhält, ist nach dem Gesagten zweifelhaft, auch wenn sich die Gemeinde Interlaken für eine Bewilligung des Bauvorhabens ausgesprochen hat und ihr bei der Anwendung kommunaler Bestimmungen mit selbständiger Bedeutung Autonomie zukommt.