Vor diesem Hintergrund sind für die BVD keine triftigen Gründe ersichtlich, um vom gemeinsamen Gutachten der Bundeskommissionen abzuweichen. Dies umso mehr, als die KDP unabhängig vom Gutachten der Bundeskommissionen aus dem Jahr 2021 bereits im Fachbericht aus dem Jahr 2019 hinsichtlich der Villa Cranz zum gleichen Ergebnis wie später das Gutachten der Bundeskommissionen kam und als die KDP das Gutachten der Bundeskommissionen im Nachhinein als schlüssig und nachvollziehbar einstuft.