In Kenntnis des gemeinsamen Gutachtens der Bundeskommissionen hält die KDP in ihrem Fachbericht vom 15. März 2021 fest, die im Amtsbericht vom 17. Juni 2019 geäusserten Bedenken seien durch das Gutachten bestätigt worden. Das Vorhaben konkurrenziere durch seine bauliche Nähe und die Ausmasse die denkmalgeschützte Villa mit Park und führe zu einer Beeinträchtigung des Baudenkmals. Die im Gutachten festgehaltenen Analyse und Beurteilung des Ortsbildes sowie der Bebauungsstruktur sei schlüssig und die daraus abgeleiteten Schutzziele seien für die Denkmalpflege nachvollziehbar.