Schliesslich äusserte sich auch die KDP aufgrund ihrer Zuständigkeit bis zum Einbezug der Bundeskommissionen lediglich zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Villa Cranz als schützenswertes Baudenkmal und wies in ihrer Stellungnahme vom 13. Mai 2020 darauf hin, dass es Aufgabe der Bundeskommissionen sei, das Bauvorhaben gesamtheitlich zu beurteilen. In Kenntnis des gemeinsamen Gutachtens der Bundeskommissionen hält die KDP in ihrem Fachbericht vom 15. März 2021 fest, die im Amtsbericht vom 17. Juni 2019 geäusserten Bedenken seien durch das Gutachten bestätigt worden.