Dabei setzte es sich jedoch lediglich in allgemeiner Weise mit der Ortsbildund Quartierverträglichkeit des Bauvorhabens auseinander und ging insbesondere mit keinem Wort auf die ISOS-Vorgaben ein. Daran änderte auch die Stellungnahme des Präsidenten des Preisgerichts im Baubewilligungsverfahren nichts, er verweist darin lediglich darauf, dass das Projekt einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen worden sei und im Preisgericht auch ein Vertreter des BHS gewesen sei.