q) Gemäss Beschwerdeführerin wird der städtebaulich exponierten Situation des Kopfbaus mit gewerblicher- und gemeinschaftlicher Nutzung im Erdgeschoss sowie Alterswohnungen in den oberen Geschossen Rechnung getragen. Die Stärkung der städtebaulichen Situation auf und um das Areal Rothornstrasse sei nicht zuletzt auch im Hinblick auf das schräg vis-à-vis im Bau begriffene, sehr grossmassstäbliche Wohn- und Geschäftshaus «Station West» von Bedeutung.