Schliesslich fällt auf, dass im Wettbewerbsprogramm das ISOS mit keinem Wort erwähnt wurde. Dass sich die Bauparzelle in einem schützenswerten Ortsbild von nationaler Bedeutung befindet, wurde folglich im Projektwettbewerb nicht beachtet. Unter diesen Voraussetzungen ist umso unverständlicher, inwiefern die Bundeskommissionen die Vorgaben aus dem Wettbewerbsprogramm bei ihrer Beurteilung der Verträglichkeit des Bauvorhabens mit dem ISOS hätten berücksichtigen sollen.