Soweit die Beschwerdeführerin die Ansicht vertritt, das ehemalige Hotel Simplon werde primär durch das Bauvorhaben «Station West» tangiert, so kann daraus, unabhängig davon, inwiefern diese Einschätzung richtig ist, nicht geschlossen werden, das Bauvorhaben dürfe das ehemalige Hotel Simplon (noch weiter) tangieren. Vielmehr steht dem das im Gutachten vom 11. Februar 2021 formulierten Schutzziel einer ungeschmälerten Erhaltung von Substanz und Wirkung der charakteristischen Bauten in den Baugruppen B 4.1 und B 4.2 wie auch der im ISOS aufgeführten Einzelelemente entgegen.