Es ist aber nachvollziehbar, dass sich diese Ergänzungen und Änderungen weder auf die Tragweite der Vorgaben des ISOS, noch auf die im Kapitel 3.6 konkretisierten Schutzziele auswirken. Insbesondere steht das Bauvorhaben «Station West» dem im Gutachten vom 11. Februar 2021 formulierten Schutzziel einer ungeschmälerten Erhaltung der historischen Bebauungsstruktur sowie der charakteristischen Anordnung und individuellen Gestaltung der Bauten und Freiräume im Gebiet G 4 nicht im Weg, da sich das Bauvorhaben «Station West» ausserhalb des Gebiets G 4 befindet.