Auch unter Berücksichtigung der aktuellen ortsbaulichen Veränderungen aufgrund des Projekts «Station West» ergeben sich somit im Ergebnis keine Änderungen in der Beurteilung des Bauvorhabens der Beschwerdeführerin mit Blick auf seine ISOS-Verträglichkeit. Die von der Beschwerdeführerin in ihren Schlussbemerkungen vom 5. Juli 2022 vorgebrachte Kritik am Zusatzgutachten vom 17. Mai 2022 ist unbegründet. Dass im Bericht vom 11. Februar 2021 das Bauvorhaben «Station West» nicht berücksichtigt wurde, ist unbestritten.