Das heisse, dass die im Gutachten vom 11. Februar 2021 konkretisierten Schutzziele auch aus heutiger Sicht unverändert blieben. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag würden die Kommissionen in ihren Gutachten jeweils die Auswirkungen eines Vorhabens oder einer Planung auf Ortsbild und Denkmäler gemessen an den aufgrund der Analyse des Orts und der Vorgaben des ISOS konkretisierten Schutzzielen beurteilen. Da sich im konkreten Fall die Schutzziele auch unter Berücksichtigung des Bauvorhabens «Station West» nicht änderten, ergäben sich auch keine Änderungen in der bisherigen Beurteilung des Bauvorhabens der Beschwerdeführerin.