k) Die baulichen Entwicklungen in Interlaken werden nach Ansicht der Beschwerdeführerin von den Bundeskommissionen gänzlich ausgeblendet, wenn sie das Ortsbild beschrieben, wie es sich bei einer Ankunft am Bahnhof Interlaken darstelle. Es werde in keiner Weise berücksichtigt, dass das Gebiet am Bahnhof Interlaken derzeit eine komplette ortsbauliche Veränderung erfahre und beim fraglichen Kreisel entlang den Gleisen ein viergeschossiger Neubau plus Attika erstellt werde. Das Gutachten erweise sich deshalb als einseitig und unvollständig und könne nicht die Grundlage für den Baubewilligungsentscheid bilden.