Dieses Gutachten hat sich nicht zum Wettbewerbsprojekt, sondern zum Bauprojekt geäussert. Trotz der bereits vorgenommenen kleineren Änderungen, die sich gemäss Beschwerdeführerin insbesondere positiv auf die Villa Cranz ausgewirkt haben, kamen die Bundeskommissionen zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben in der vorliegenden Form zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung führen würde.