Auf diesen Fachbericht kann insofern nicht abgestellt werden. Die KDP hat sich zum Erhalt des Löschgerätschaftsmagazins mangels Zuständigkeit nicht geäussert, da es sich nicht um ein sogenanntes K-Objekt (siehe Art. 13 Abs. 3 BauV27) handelt (Art. 22 Abs. 3 BewD und Art. 10c Satz 2 BauG).