g) Weiter stört sich die Beschwerdeführerin daran, dass das Gutachten der Bundeskommissionen den Erhalt des Löschgerätschaftsmagazins fordere. Eine solche Vorgabe habe weder im Rahmen des qualifizierten Wettbewerbs bestanden, noch sei sie durch andere Fachgremien aufgestellt worden. Durch diese Haltung werde der Status des Löschgerätschaftsmagazins faktisch von «erhaltenswert» auf «schützenswert» geändert.