Die Kritik des Gutachtens, wonach die geplante Einfahrt in die Tiefgarage an der Rothornstrasse dem Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung der Vorgärten und Grünräume sowie der strukturierenden Einfriedungen und Hecken widerspricht, ist ohne weiteres nachvollziehbar. Kommt hinzu, dass das Bauvorhaben an der Rothornstrasse nicht nur die Einstellhallenzufahrt vorsieht, die den Vorgartenbereich betrifft, sondern auf der anderen Seite der Parzelle entlang der östlichen Parzellengrenze einen von der Rothornstrasse bis zur General- Guisan-Strasse durchgängigen Weg. An der Rothornstrasse soll der Vorgarten somit zweimal für eine Verkehrsfläche geöffnet werden.