f) Bei dieser Kritik am Gutachten übersieht die Beschwerdeführerin, dass das Gutachten keinen Verzicht auf eine Tiefgarage, sondern das Anstreben einer anderen Lösung für die Einfahrt zur Tiefgarage fordert. Die Kritik des Gutachtens, wonach die geplante Einfahrt in die Tiefgarage an der Rothornstrasse dem Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung der Vorgärten und Grünräume sowie der strukturierenden Einfriedungen und Hecken widerspricht, ist ohne weiteres nachvollziehbar.