Der Eindruck der Beschwerdeführerin, die Kommissionen hätten gegenseitig das Gutachten ergänzt, ohne die bereits enthaltene Kritik aufzugreifen, kann nicht geteilt werden. Dass das Gutachten Schutzziele für den Perimeter des Bauvorhabens formuliert, welche zum einen eine «ungeschmälerte Erhaltung der historischen Bebauungsstruktur» wünschen und eine Widerspiegelung der quartiertypischen Bebauungsstruktur verlangen, aber andererseits eine «Gleichförmigkeit» ablehnt, ist konsequent und überzeugend.