a) Die Beschwerdeführerin rügt, die Inhalte des gemeinsamen Gutachtens der ENHK und EKD seien unzutreffend und widersprüchlich. Zunächst kritisiere das Gutachten die Orientierung des Bauvorhabens an der benachbarten Baustruktur. Gemäss den Kommissionen näherten sich die vier Neubauten im Unterschied zum bestehenden nicht einheitlichen Bauvolumen an die Dimensionen der sie direkt umgebenden Bauten an. Bezüglich der Schutzobjekte Hotel Simplon und Villa Cranz erreiche das Bauvorhaben eine Angleichung an Fussabdruck und Volumen. Damit werde der Charakter des Westquartiers geschwächt.