Vorhaben voraussichtlich als leichte Beeinträchtigung zu bewerten sei, seien die von den Kommissionen konkretisierten Schutzziele und folgende Rahmenbedingungen zu beachten: «- Das Vorhaben sollte die bestehende quartiertypische Bebauungsstruktur widerspiegeln, insbesondere in Bezug auf die Anordnung und Gestaltung der Neubauten und auf das Verhältnis zwischen Gebäuden und Freiräumen. Ein besonderes Augenmerk hat beiden Kopfbauten zu gelten, die sich in besonderem Masse subtil in die überlieferte Bebauungsstruktur integrieren müssen.