g) Zusammenfassend kommen ENHK und EKD zum Schluss, dass das auf dem «Areal Rothornstrasse» geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Form zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung führen würde. Damit ein modifiziertes 13/27 BVD 110/2021/199