Ein Neubau an der Rothornstrasse sollte sich am räumlichen Gefüge der bestehenden Bauten und Baugruppen orientieren. Diese würden die mögliche Längenentwicklung vorgeben, an denen sich das Bauvorhaben nicht bzw. nur teilweise orientiere. Zu einer weiteren Beeinträchtigung des Strassenbildes an der Rothornstrasse führe die Einfahrt zur Tiefgarage, deren Einschnitt ins Gelände dem zweiten Schutzziel widerspricht, das auch die ungeschmälerte Erhaltung der «Vorgärten und Grünräume sowie strukturierende Einfriedungen und Hecken» fordere.