Wohnbauten voluminös und entsprächen in keiner Weise der vielfältigen Gestalt, die für die Bauten im Westquartier prägend sei. Das Zeughausareal stehe in einem engen räumlichen Kontext zu schützenswerten Denkmälern und Ortsbildteilen. Bauliche Veränderungen wirkten sich unweigerlich auf deren Umgebung aus und veränderten ihre Wirkung und Wahrnehmung. Die relative Einheit und die Wiederholung gleichförmiger Gebäude über das ganze Zeughausareal erachten die Kommissionen als Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung.