Gemessen am Schutzziel der «ungeschmälerten Erhaltung der historischen Bebauungsstruktur sowie der charakteristischen Anordnung und individuellen Gestaltung der Bauten und Freiräume (insbesondere Vorgärten und Grünräume sowie strukturierende Einfriedungen und Hecken) im Gebiet G 4» sei diese grossflächige Vereinheitlichung und einschneidende Veränderung in der Struktur und Gestalt als Beeinträchtigung zu werten. Zudem übersteige das Vorhaben mit seinem viergeschossig in Erscheinung tretenden Volumen die obere Grenze des in diesem Ortsbildteil verträglichen Masses.