Mit dem vollständigen Abbruch des Zeughauses würde ein Denkmal von lokaler architektur- und kulturhistorischer wie auch armeegeschichtlicher Bedeutung und eine zeitnah mit dem Westquartier entstandene Baute aus dem Ortsbild verschwinden, die darüber hinaus einen ortsgeschichtlichen Zusammenhang im Gebiet G 4 herstelle. Einem Abbruch des Erweiterungsbaus von 1937 könnten die Kommissionen jedoch zustimmen. Eine massvolle bauliche Entwicklung des Areals wie auch eine angemessene Umnutzung des zu erhaltenden ehemaligen Sanitätsmagazins erachten sie unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen grundsätzlich als möglich: