f) Nach einer Beschreibung des Vorhabens und grundsätzlichen Bemerkungen zum Umgang mit dem baukulturellen Erbe kommen die beiden Kommissionen in ihrer Beurteilung des Bauvorhabens zum Schluss, dass aus denkmalpflegerischer wie auch aus ortsbildlicher Sicht zumindest der Kernbau des Zeughauses erhalten werden sollte. Mit dem vollständigen Abbruch des Zeughauses würde ein Denkmal von lokaler architektur- und kulturhistorischer wie auch armeegeschichtlicher Bedeutung und eine zeitnah mit dem Westquartier entstandene Baute aus dem Ortsbild verschwinden, die darüber hinaus einen ortsgeschichtlichen Zusammenhang im Gebiet G 4 herstelle.