e) Gestützt auf ihre Analyse des Ortsbildes von nationaler Bedeutung und der betroffenen Baudenkmäler haben die beiden Bundeskommissionen in ihrem Gutachten vom 11. Februar 2021 für den Projektperimeter und seine Umgebung folgende Schutzziele konkretisiert: - Ungeschmälerte Erhaltung der historischen Bebauungsstruktur sowie der charakteristischen Anordnung und individuellen Gestaltung der Bauten und Freiräume (insbesondere Vorgärten und Grünräume sowie strukturierende Einfriedungen und Hecken) im Gebiet G 4. - Ungeschmälerte Erhaltung von Substanz und Wirkung der charakteristischen, zumeist