e) Zudem wird im gemeinsame Gutachten der ENHK und der EKD im Zusammenhang mit der Zuständigkeit auf eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss GSchG19 verwiesen. Die Bauparzellen befinden sich im Gewässerschutzbereich Au. Aus dem Amtsbericht des Amts für Wasser und Abfall (AWA) vom 9. Dezember 2019 ist ersichtlich, dass das Bauvorhaben einer gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV20 bedarf.