Das gemeinsame Gutachten der ENHK und der EKD wurde mit Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 18. Mai 2020 gestützt auf eine Stellungnahme der KDP vom 13. Mai 2020 in Auftrag gegeben und datiert vom 11. Februar 2021. In Auftrag gegeben und verfasst wurde das Gutachten somit zu einer Zeit, als noch die C.________ Baugesuchstellerin war. Zudem war der Bund Grundeigentümer, Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer des Zeughauses, das abgebrochen werden soll, und Baurechtsgeber für das Bauvorhaben. Folglich lag zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und der Erstellung des Gutachtens eine Bundesaufgabe vor, womit zwingend ein Gutachten erforderlich war. Zwar ist die C._____