61 UVG18), im Jahr 2018. Erst mit dem Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag vom 28. April 2021 bzw. der Mitteilung des Parteianwalts der Bauherrschaft an die zuständige Baubewilligungsbehörde vom 30. April 2021 über den Parteiwechsel wurde die Beschwerdeführerin zur Baugesuchstellerin.