Im Zweifelsfall ist somit die Kommission beizuziehen.15 Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung muss davon ausgegangen werden, dass das betroffene ISOS-Objekt durch das überdurchschnittlich grosse Bauvorhaben mit Baukosten gemäss Baugesuch von über CHF 20 Mio. erheblich beeinträchtigt werden kann. 12 Vgl. dazu Leimbacher, in Kommentar NHG, Zürich 2019, 2. Auflage, Art. 7 N. 1 13 Verordnung des Bundesrats vom 9. September 1981 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; SR 451.12) 14 Definiert sind die Erhaltungsziele in Art. 9 VISOS 15 BGer 1C_482/2012 vom 14. Mai 2014 E. 3.6