An das Zeughausareal grenzen im Osten das Einzelelement E 4.0.2 und im Westen das Einzelelement E 4.0.5. Für beide Objekte, die innerhalb des Gebiets G 4 liegen, gilt das Erhaltungsziel A. Südwestlich ans Zeughausareal schliesst sich die Baugruppe B 4.2 mit dem Erhaltungsziel A, südöstlich die Baugruppe B 4.1, ebenfalls mit Erhaltungsziel A an. Nordwestlich grenzt das Zeughausareal an das langgestreckte Gebiet G 5 mit dem Erhaltungsziel C. Teil des Gebiets G 5 ist das gegenüber dem Zeughausareal gelegene und als Hinweis 5.0.11 aufgeführte Einkaufszentrum B.________.