Vorliegend ist der Kanton für die Erteilung der Baubewilligung zuständig. Die Beurteilung, ob ein Gutachten durch eine Kommission erforderlich war, oblag damit der KDP als der kantonalen Fachstelle für die Denkmalpflege. Die KDP kam mit Stellungnahme vom 13. Mai 2020 zum Ergebnis, die Voraussetzungen für ein zwingendes Gutachten einer Bundeskommission seien gegeben.