Das Zeughaus sei überdies kein im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) enthaltenes Einzelobjekt. In der Baugruppe selbst komme dem Zeughaus keine besondere Bedeutung zu. Ein Erhaltungsziel werde dieser Baute gerade nicht zugeschrieben. Vom vorliegenden Bauprojekt werde somit gar kein nach Art. 5 NHG inventarisiertes Objekt betroffen und folglich auch nicht beeinträchtigt. Eine zwingende Begutachtung scheidet auch deshalb aus.