Demnach habe die KDP erklärt, sie sei nicht für das Zeughaus zuständig, da es sich nicht um ein K-Objekt handle, zuständig sei der BHS. Die als Grundlage für den Vertrauensschutz genannte Erklärung stammt somit von der KDP. Zuständig für die Beurteilung des Baugesuchs war aber das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli. Die KDP gibt im Baubewilligungsverfahren gegebenenfalls einen Fachbericht ab, Verfügungskompetenz hat sie hinsichtlich eines