c) Aus der Planungsvereinbarung aus den Jahren 2012/2013 zwischen der Gemeinde Interlaken, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der B.________8 geht lediglich hervor, dass eine Verpflichtung eingegangen wurde, einen Projektwettbewerb nach der SIA Norm 142 im Einladungsverfahren durchzuführen. Dass sich aus der Durchführung eines solchen Wettbewerbs irgendwelche Rechte oder Ansprüche in Hinblick auf das Baubewilligungsverfahren ergeben würden, lässt sich der Vereinbarung nicht entnehmen.