3/27 BVD 110/2021/199 Vorgaben an die innere Verdichtung gemäss Art. 3 Abs. 3 RPG4 völlig zuwiderlaufe. Im Ergebnis führe die Haltung der Bundeskommissionen und der darauf abgestützte vorinstanzliche Entscheid dazu, dass die gesetzliche und von den Behörden bestätigte Ausgangslage faktisch widerrufen werde. Dies stellt eine klare Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben dar. Der Entscheid der Vorinstanz sei schon aus diesem Grund aufzuheben.